Festgeld Vergleichsrechner
Bei Festgeld (Termingeld) handelt es sich um eine praktisch risikofreie Geldanlage, bei welcher ein bestimmter Betrag für eine zuvor vereinbarte Zeit zu festem Zins angelegt wird. Erst nach Ende der Laufzeit kann wieder auf das Geld zugegriffen werden. Da das Geld einen längeren Zeitraum gebunden ist, sollte es für den Anlagezeitraum auch tatsächlich nicht benötigt werden. Im Bedarfsfall kann ggf. aus Kulanz, gegen einen Zinsabschlag, vorzeitig über das Geld verfügt werden. Es ist notfalls auch möglich den angelegten Geldbetrag zu beleihen. Im Gegensatz zu Sichteinlagen ist Festgeld für das Kreditinstitut deutlich besser planbar und kann zuverlässig auch langfristig verliehen werden. Deshalb erhält der Anleger bessere Zinsen.
Einlagensicherung & Einlagensicherungsfonds
In Deutschland existieren umfassende Sicherungssysteme um private Anleger vor dem Verlust Ihrer Sicht-, Spar- und Termineinlagen aufgrund der Insolvenz eines Instituts zu schützen. Zunächst wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz jedem Kunden einer privaten Bank im Falle der Insolvenz des Finanzinstituts gesetzlich die Erstattung von bis zu 50.000 Euro garantiert. Vor Vertragsschluss muss das Institut dem Kunden mitteilen, ob es dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehört. Das trifft auf die meisten seriösen Banken zu – trotzdem sollten Sie diesen Punkt vor einem Abschluss prüfen, sofern Ihre Anlage 50.000 Euro übersteigt.
Ist eine private Bank dem Sicherungsfonds angeschlossen erhält jeder einzelne Sparer bis zur Gesamthöhe des Fonds mindestens 30% des haftenden Eigenkapitals garantiert. Bei einem haftenden Eigenkapital von 150.000 Millionen Euro der Bank, würde jeder einzelne Sparer beispielweise sein Einlagen bis zur Gesamthöhe von 45 Millionen Euro garantiert bekommen. Auch wenn theoretisch bei einer umfassenden Bankenkrise der freiwillige Einlagensicherungsfonds nicht alle Forderungen sichern könnte, hat der Staat in einem solchen Fall praktisch keine andere Möglichkeit, als das gesamte System zu stabilisieren um einen vollständigen Wirtschaftszusammenbruch abzuwenden.
Sicherung bei Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen
Volksbanken und Raiffeisenbanken sind sowohl Mitglied in einem Garantiefonds als auch in einem Garantieverbund, der grundsätzlich den Bestand bzw. die Zahlungsverpflichtungen des Instituts sicherstellt, weshalb ein Einlagenverlust gar nicht erst eintreten kann. Seit Einführung dieser Sicherungseinrichtung in den 1930er Jahren hat kein einziger Sparer einen Einlagenverlust erlitten. Bei Sparkassen sind die Zahlungsverpflichtungen durch einen regionalen Fonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Bausparkassen gesichert. Bei einer drohenden Insolvenz steht das gesamte Volumen aller Fonds zur Verfügung um das betroffene Institut zu sichern, weshalb auch hier noch nie ein Sparer einen Verlust erlitten hat.
Durch die Institutsgarantie sind nicht nur Guthaben sondern auch Schuldverschreibungen und Zertifikate umfassend geschützt.
